Breitband; Beantragung einer Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund
Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
Beschreibung
Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar.
Die Nutzung von Verkehrswegen durch Telekommunikationsleitungen wird eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) benötigt.
Voraussetzungen
Sie sind ein Telekommunikationsunternehmen mit einer Nutzungsberechtigung im Sinne des § 125 TKG und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.
Fristen
Die Zustimmung muss vor der Baumaßnahme erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.
Kosten
Für die Erteilung der Zustimmung werden von der Straßenbaubehörde Gebühren und Auslagen erhoben.
Rechtsvorschriften
Verwandte Leistungen
Stand: 31.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Thomas Weller | 09151 8692-13 | EG, 4 | |
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