Neue Gebühr für Reisepässe
Ab 01. Januar 2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70,00 Euro (vormals 60,00 Euro).
Kinderreisepässe dürfen ab dem 01. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokument für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.
Die Zustimmungserklärung für das Ausweisdokument des Kindes muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben abgegeben werden; das Formular dazu finden Sie in der Rubrik Gemeinde und Service / Rathaus / Formulare unter "Einwohnermeldeamt" hier.
Rechtzeitige Beantragung
Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei bei Personalausweisen beträgt mindestens 4 Wochen, bei Reisepässen mindestens 6 - 8 Wochen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.