Monatlicher Elternbeitrag in Euro ab 01.03.2024
Buchungszeit | Kleinkinder | Regelkinder | Schulkinder | |||
1 | - | 2 | Std. | - | - | 84,50 |
2 | - | 3 | Std. | - | - | 93,00 |
3 | - | 4 | Std. | 195,00 | - | 101,50 |
4 | - | 5 | Std. | 214,50 | 130,00 | 110,00 |
5 | - | 6 | Std. | 234,00 | 143,00 | 118,50 |
6 | - | 7 | Std. | 253,50 | 156,00 | - |
7 | - | 8 | Std. | 273,00 | 169,00 | - |
8 | - | 9 | Std. | 292,50 | 182,00 | - |
9 | - | 10 | Std. | 312,00 | 195,00 | - |
zusätzlich noch monatlich:
Tee- und Spielgeld 5,00 Euro
Essensgeld wird separat erhoben
Ermäßigung für Regelkinder
Seit dem 01.04.2019 gewährt das Land Bayern den Eltern von Kindergartenkindern einen monatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 Euro pro Kind. Der Beitragszuschuss wird von uns automatisch in Abzug gebracht. Somit ist nur noch der Differenzbetrag zur gebuchten Beitragskategorie zur Zahlung fällig.
Ermäßigung für Geschwisterkinder
Sobald 3 oder darüber hinaus mehrere beitragspflichtige Kinder aus einer Familie gleichzeitig die gemeindliche Kindertageseinrichtung besuchen, ist immer das Kind mit der geringsten Gebühr beitragsfrei. Für alle anderen Kinder ermäßigt sich die Gebühr nicht.
Sonstige Informationen und Regelungen
Alle Steuern, Gebühren oder Abgaben müssen von dem/von der Pflichtigen zur Fälligkeit überwiesen bzw. bar eingezahlt werden.
Durch den fast ausschließlichen Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung wird für jeden/jede unserer Kunden/Kundinnen eine Finanzadresse vergeben. Nur durch die richtige Angabe bei Überweisungen kann eine ordnungsgemäße Verbuchung garantiert werden.
Wer ein einfacheres Verfahren vorzieht oder eventuelle Verspätungszuschläge vermeiden möchte, sollte das Abbuchungsverfahren in Anspruch nehmen und uns dazu einen Auftrag erteilen. Die dazu notwendigen Vordrucke erhalten Sie bei der Gemeindekasse oder als Download.